Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2025
Sonstiges
08.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Sonstiges
19.03.2025
Sonstiges
21.10.2022
Eröffnungen
18.09.2015
Termine
23.04.2014
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2014
Eröffnungen
27.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
10.01.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2010 bis zum 31.12.2010
07.09.2010
Neueintragungen