Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.09.2024
Löschungsankündigung
06.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2023
Sonstiges
15.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.08.2023
Sonstiges
24.06.2022
Sonstiges
14.12.2021
Sonstiges
10.08.2021
Sonstiges
20.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Eröffnungen
03.03.2021
Sicherungsmaßnahmen
25.02.2021
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
14.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.12.2010
23.08.2010
Neueintragungen