Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2018
Termine
08.08.2017
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2016
Eröffnungen
20.06.2016
Sicherungsmaßnahmen
22.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.09.2010
Berichtigungen
04.08.2010
Neueintragungen