Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2020
Termine
23.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
12.02.2018
Eröffnungen
24.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
18.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.07.2010 bis zum 31.12.2010
02.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.07.2010
Neueintragungen