Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.07.2020
Termine
04.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
27.02.2018
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2016
Eröffnungen
10.03.2016
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
16.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
01.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
11.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
15.07.2010
Neueintragungen