Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2020 bis zum 31.12.2020
20.12.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.07.2022
Überwachte Insolvenzpläne
11.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.11.2020
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26.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2020
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18.11.2020
Termine
13.11.2020
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07.10.2020
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02.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2020
Eröffnungen
24.04.2020
Sicherungsmaßnahmen