Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
02.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
18.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
23.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017
09.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
11.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.07.2010 bis zum 31.12.2010
09.07.2010
Neueintragungen