Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.07.2025
Sonstiges
21.09.2023
Sonstiges
07.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.09.2020
Sonstiges
13.08.2019
Termine
17.10.2017
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2017
Termine
06.10.2016
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2016
Eröffnungen
02.05.2016
Sicherungsmaßnahmen
26.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
21.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.06.2010 bis zum 31.12.2010
07.07.2010
Neueintragungen