Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
05.05.2026
Sonstiges
05.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.04.2025
Sonstiges
25.09.2024
Sonstiges
26.03.2024
Sonstiges
20.11.2023
Sonstiges
23.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2020
Sonstiges
19.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2018
Eröffnungen
15.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
13.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
24.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
28.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
29.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
04.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
17.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
13.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
12.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.07.2010 bis zum 31.03.2011
19.07.2010
Berichtigungen
05.07.2010
Neueintragungen