Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.05.2025
Löschungsankündigung
06.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.02.2024
Sonstiges
24.01.2017
Termine
25.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2016
Termine
08.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
21.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.12.2010
02.07.2010
Neueintragungen