Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.04.2023
Löschungsankündigung
20.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2020
Termine
09.12.2019
Termine
17.07.2015
Termine
17.07.2015
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2015
Termine
05.12.2013
Termine
25.04.2013
Sonstiges
28.03.2013
Sonstiges
01.06.2011
Eröffnungen
24.03.2011
Sicherungsmaßnahmen
22.03.2011
Sicherungsmaßnahmen
02.07.2010
Neueintragungen