Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.01.2023
Sonstiges
12.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2023
Sonstiges
20.06.2015
Berichtigungen
11.06.2015
Eröffnungen
03.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
25.06.2010
Neueintragungen