Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2020
Termine
09.12.2019
Termine
10.09.2019
Sonstiges
06.07.2018
Termine
16.05.2018
Termine
08.01.2018
Eröffnungen
23.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
01.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
14.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.06.2010 bis zum 31.12.2010
23.06.2010
Neueintragungen