Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2017
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2015
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.08.2015
Entscheidungen im Verfahren
18.02.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.11.2014
Termine
14.08.2014
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2014
Termine
24.07.2013
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21.10.2011
Termine
01.04.2011
Eröffnungen
01.12.2010
Sicherungsmaßnahmen
14.06.2010
Neueintragungen