Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.01.2026
Löschungsankündigung
28.05.2025
Sonstiges
28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.10.2024
Sonstiges
21.10.2024
Sonstiges
22.06.2020
Termine
08.08.2016
Eröffnungen
06.07.2010
Berichtigungen
14.06.2010
Neueintragungen