Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
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26.03.2025
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26.03.2025
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13.11.2024
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06.11.2024
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27.12.2022
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27.12.2022
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09.12.2022
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25.09.2017
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27.02.2015
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12.08.2013
Eröffnungen
15.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
03.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
19.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
11.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.02.2009 bis zum 31.12.2009
27.05.2010
Neueintragungen