Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2019
Termine
23.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2018
Sicherungsmaßnahmen
15.01.2018
Sonstiges
15.01.2018
Eröffnungen
22.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
19.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.03.2010 bis zum 31.12.2010
19.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.05.2010
Neueintragungen