Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.02.2024
Sonstiges
12.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2023
Sonstiges
12.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2023
Sonstiges
24.10.2019
Termine
04.06.2013
Eröffnungen
19.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
01.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
11.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
10.05.2010
Neueintragungen