Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2020
Termine
18.10.2018
Veränderungen
20.08.2015
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2014
Sonstiges
03.06.2014
Eröffnungen
01.04.2014
Sicherungsmaßnahmen
04.03.2014
Veränderungen
10.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.05.2013
Veränderungen
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.12.2012
Veränderungen
26.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2010 bis zum 31.12.2010
24.05.2011
Veränderungen
06.07.2010
Veränderungen
27.04.2010
Neueintragungen