Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Sonstiges
22.05.2025
Sonstiges
07.09.2015
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2015
Sonstiges
12.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2013 bis zum 31.08.2013
02.07.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2012 bis zum 30.04.2013
04.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2011 bis zum 30.04.2012
10.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
18.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 30.04.2010
20.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 30.04.2009
13.04.2010
Neueintragungen