Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.09.2018
Termine
21.06.2013
Eröffnungen
16.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
02.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.02.2010 bis zum 31.12.2010
30.03.2010
Neueintragungen