Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2022
Termine
26.08.2019
Termine
17.04.2013
Eröffnungen
12.02.2013
Sicherungsmaßnahmen
24.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.03.2010
Neueintragungen