Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.06.2020
Termine
15.10.2019
Termine
15.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2015
Eröffnungen
24.08.2015
Sicherungsmaßnahmen
02.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.03.2010
Neueintragungen