Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2020
Termine
20.08.2015
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2014
Veränderungen
03.06.2014
Eröffnungen
28.03.2014
Sicherungsmaßnahmen
28.02.2014
Veränderungen
10.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.07.2013
Veränderungen
04.06.2013
Veränderungen
13.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.03.2010 bis zum 31.12.2010
12.07.2011
Veränderungen
21.03.2011
Veränderungen
06.07.2010
Veränderungen
07.06.2010
Veränderungen
19.03.2010
Neueintragungen