Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2024
Sonstiges
24.05.2022
Termine
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2013 bis zum 31.03.2014
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2015 bis zum 31.10.2016
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.10.2014
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2014 bis zum 31.10.2015
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2017
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013
11.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2012
05.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2014
Eröffnungen
11.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
29.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011
12.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2009 bis zum 31.10.2010
17.03.2010
Neueintragungen