Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.09.2023
Sonstiges
23.06.2023
Sonstiges
08.01.2018
Eröffnungen
22.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
19.11.2014
Sicherungsmaßnahmen
25.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.03.2010 bis zum 31.12.2010
31.03.2010
Berichtigungen
15.03.2010
Neueintragungen