Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2023
Sonstiges
18.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.09.2023
Sonstiges
12.09.2023
Sonstiges
09.06.2017
Eröffnungen
15.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
12.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
01.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.03.2010 bis zum 31.12.2010
11.03.2010
Neueintragungen