Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Termine
30.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.12.2018
Termine
16.11.2016
Termine
30.09.2016
Veränderungen
22.09.2016
Veränderungen
19.09.2016
Eröffnungen
21.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.11.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
24.06.2013
Veränderungen
15.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
17.02.2012
Veränderungen
27.10.2011
Veränderungen
08.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.03.2010
Neueintragungen