Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
07.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.05.2019
Termine
19.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.12.2015
23.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.08.2015
15.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
07.09.2015
Eröffnungen
01.09.2015
Eröffnungen
26.06.2015
Sicherungsmaßnahmen
16.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.02.2010
Neueintragungen