Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.11.2024
Sonstiges
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.03.2024
Sonstiges
20.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.09.2019
Termine
28.08.2019
Termine
25.04.2016
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2015
Sonstiges
04.05.2015
Eröffnungen
31.03.2015
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2015
Sicherungsmaßnahmen
18.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
25.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
04.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2010
27.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
11.02.2010
Neueintragungen