Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.10.2025
Löschungsankündigung
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.12.2019
Termine
04.07.2017
Eröffnungen
09.06.2017
Eröffnungen
05.04.2017
Sicherungsmaßnahmen
25.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.01.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
02.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.12.2009 bis zum 31.12.2009
09.02.2010
Neueintragungen