Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.07.2025
Sonstiges
06.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Sonstiges
16.09.2019
Eröffnungen
29.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
18.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
18.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.10.2009 bis zum 31.12.2009
01.02.2010
Neueintragungen