Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2019
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08.10.2015
Sonstiges
09.01.2014
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2013
Sonstiges
02.12.2013
Eröffnungen
31.10.2013
Sicherungsmaßnahmen
27.08.2013
Sicherungsmaßnahmen
27.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.12.2009 bis zum 31.12.2009
07.01.2010
Neueintragungen