Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2023
Sonstiges
19.01.2016
Termine
23.04.2015
Termine
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Eröffnungen
26.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
20.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
18.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
11.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
29.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.12.2009 bis zum 30.06.2010
28.12.2009
Neueintragungen