Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2013
Eröffnungen
03.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.11.2009 bis zum 30.09.2010
10.11.2011
Veränderungen
28.12.2009
Neueintragungen