Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2013
Eröffnungen
25.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
18.11.2010
Berichtigungen
15.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.12.2009 bis zum 31.12.2009
18.12.2009
Neueintragungen