Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2022
Löschungsankündigung
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2021
Sonstiges
04.03.2021
Termine
27.01.2021
Sonstiges
05.02.2020
Termine
24.05.2017
Eröffnungen
31.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
02.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.12.2009 bis zum 31.12.2009
28.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.12.2009
Neueintragungen