Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2020
Termine
09.01.2014
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2013
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2013
Sonstiges
02.05.2013
Eröffnungen
13.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
12.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
04.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.09.2009 bis zum 31.12.2009
23.11.2009
Neueintragungen