Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2018
Termine
18.04.2017
Termine
18.03.2015
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2014
Veränderungen
30.09.2014
Sicherungsmaßnahmen
15.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
23.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.02.2011
Veränderungen
11.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.10.2009 bis zum 31.12.2009
06.11.2009
Neueintragungen