Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.02.2019
Termine
12.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2018
Termine
28.12.2012
Sonstiges
12.10.2012
Eröffnungen
01.08.2012
Sicherungsmaßnahmen
19.07.2012
Sicherungsmaßnahmen
02.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
24.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.10.2009
Neueintragungen