Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2019
Termine
11.08.2014
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2013
Eröffnungen
12.08.2013
Sicherungsmaßnahmen
08.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
30.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
23.10.2009
Neueintragungen