Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.01.2018
Termine
24.09.2015
Termine
09.06.2015
Termine
02.02.2015
Eröffnungen
03.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
25.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
12.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
10.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 30.09.2010
21.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 31.12.2009
12.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.10.2009 bis zum 31.12.2009
23.10.2009
Neueintragungen