Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2018
Termine
21.12.2016
Termine
03.04.2013
Eröffnungen
23.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
11.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
02.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
05.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
28.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.09.2009
Neueintragungen