Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
26.09.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
11.07.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
31.03.2022
Sonstiges
07.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
30.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
02.07.2019
Eröffnungen
27.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
01.09.2009
Neueintragungen