Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Termine
28.06.2018
Termine
05.02.2018
Termine
06.07.2016
Eröffnungen
11.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.01.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
21.08.2009
Neueintragungen