Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2022
Sonstiges
07.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2022
Termine
16.12.2016
Termine
11.02.2015
Eröffnungen
02.02.2015
Eröffnungen
04.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.05.2009 bis zum 31.12.2009
29.07.2009
Neueintragungen