Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2017
Eröffnungen
20.11.2014
Sonstiges
27.06.2014
Sonstiges
04.04.2014
Eröffnungen
08.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.06.2009 bis zum 31.12.2009
27.07.2009
Neueintragungen