Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.03.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
20.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2019
Termine
20.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2012
Eröffnungen
02.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 30.04.2010
26.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.07.2009
Neueintragungen