Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.04.2023
Löschungsankündigung
20.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2022
Sonstiges
30.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
01.12.2021
Sonstiges
09.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2019
Veränderungen
17.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
22.07.2014
Veränderungen
28.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
22.03.2013
Veränderungen
22.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
07.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.04.2009 bis zum 31.12.2009
17.07.2009
Neueintragungen