Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.02.2024
Sonstiges
10.01.2024
Sonstiges
14.04.2016
Eröffnungen
15.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.07.2009 bis zum 31.12.2009
16.07.2009
Neueintragungen